Jahresgarantie

Zusätzlich zu unserem Wartungsvertrag bieten wir Ihnen wir Ihnen das Modul Jahresgarantie an.

Bei Inanspruchnahme wird je nach Geräteart eine Aufzahlung verrechnet. Die Aufzahlung für die Jahresgarantie ist nur in Verbindung mit der durchgeführten Wartung möglich. Hierfür geben wir ab Bezahlung 1 Jahr lang Garantie auf Arbeits- und Wegzeit.

Eventuell erforderliches Material ist in der Jahresgarantie nicht berücksichtigt und wird verrechnet!

Sollte der notwendige Tausch eines Ersatzteiles im Zuge der Wartungsarbeiten vom Kunden untersagt werden und tritt in Folge hierdurch ein Schaden bzw. Geräteausfall ein, kann die Jahresgarantie hierfür nicht in Anspruch genommen werden.

Ebenfalls ausgenommen von der Jahresgarantie sind Schäden die an der Heizungsanlage durch Feuer, Bruch, Einfrieren, Korrosion von Heizkesseln, Heizkörpern, Zuleitungen und dergleichen oder durch Wasser entstehen, ebenso nicht im Falle von höherer Gewalt, unsachgemäßer Bedienung bzw. Verstellung, Beschädigung durch äußere Einwirkungen, Stromausfall, Stromschwankungen, Über/Unterspannung, mangelhafter Wasserzu- und ablauf, den Einbau von oder an den Anschluss oder Geräte, die nicht Gegenstand der Wartung sind zB Raumregler, sowie den Einbau von Teilen, die nicht vom Wartungsunternehmen geliefert worden sind.

Im Zuge unseres Notdienstes wird nur der Zuschlag auf Arbeits- und Wegzeit verrechnet.

Bei Interesse bzw. Fragen informieren wir Sie gerne, rufen Sie uns an 01/728 03 57-0 oder 726 19 26-0 oder senden Sie uns ein E-Mail office@hartl-vaillant.at.