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| Um nähere Informationen über unsere Tätigkeitsbereiche zu erfahren, wählen Sie bitte aus den folgenden Kategorien: |
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| Service- und Wartungsarbeiten | Abgasmessung laut Luftreinhaltegesetz |
| Störungsbehebung - Reparaturarbeiten | Notdienst |
| Neuinstallationen | Wartungsvertrag |
| Verordnung für 5 Liter Durchlauferhitzer | Jahresgarantie |
| Warnung Landesinnung | Achtung bei Gasgerätewartungen |
Überprüfung
nach §12 NÖ-GSG 2002
Niederösterreichische Gasanlagen - auch Verteilungsleitungen - sind wiederkehrend alle 10 Jahre zu überprüfen. Das im Jahr 2002 (Novelle 2008) in Kraft getretene NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet jeden Betreiber einer Gasanlage - Eigentümer ebenso wie Mieter - diese alle 10 Jahre überprüfen zu lassen. Abnahmebefund nach §
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