Kundendienst

Um nähere Informationen über unsere Tätigkeitsbereiche zu erfahren, wählen Sie bitte aus den folgenden Kategorien:

Service- und Wartungsarbeiten Abgasmessung laut Luftreinhaltegesetz
Störungsbehebung - Reparaturarbeiten Notdienst
Neuinstallationen Wartungsvertrag
Verordnung für 5 Liter Durchlauferhitzer Jahresgarantie
Warnung Landesinnung Achtung bei Gasgerätewartungen
Überprüfung nach §12 NÖ-GSG 2002
Niederösterreichische Gasanlagen - auch Verteilungsleitungen - sind wiederkehrend alle 10 Jahre zu überprüfen. Das im Jahr 2002 (Novelle 2008) in Kraft getretene NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet jeden Betreiber einer Gasanlage - Eigentümer ebenso wie Mieter - diese alle 10 Jahre überprüfen zu lassen.

Abnahmebefund nach § 11
In Niederösterreich ist für neu hergestellte oder geänderte Anlagen ein Abnahmebefund nach §11 einzureichen.